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  • Viele unterschätzen die Situation, meint Stefan Jenny.

Von: Christian Doepgen


Artikel Nummer: 41580

Gefahr im Verzug für die Luftfracht?

Zum 1. Januar 2023 werden neue Anforderungen des Bundesamts für Zivilluftfahrt in der Luftfracht relevant.   Bislang hat es das neue Ausbildungsprogramm der ICAO/IATA noch nicht in die Köpfe geschafft. Zum 1. Januar 2023 steht ein Systemwechsel an, der allen Firmen, die Gefahrgut per Luft transportieren, eine höhere Verantwortung zuweist. Mit Stefan Jenny, Geschäftsführer der Gefahrgut-Shop GmbH in Glattbrugg, besprach Christian Doepgen das Thema – sowie die Reaktionsmöglichkeiten von Firmen angesichts dieser neuen Rechtslage.


Wo liegt der Handlungsbedarf?

Die Beförderung von Gefahrgut wird durch die Icao Annex 18 (inkl. Technical Instructions) sowie Artikel 16 und 16a LTrV geregelt. Ab dem 1. Januar 2023 ist eine kompetenzbasierte Schulung und Beurteilung Personal Gefahrgut (DG CBTA) vorgeschrieben.
Aktuell ist mein Eindruck, dass die Firmen die Dringlichkeit noch nicht wirklich erkannt haben, denn es gibt Zertifikate mit heutigem Ausbildungsstand, die mit Sicherheit im Jahr 2023 ablaufen.

Was hat das Bazl entschieden?

Das Bazl hat zum 1. Januar 2023 einen Systemwechsel eingeleitet. Es gibt keine Standard-Schulungen mehr: Das «Trainingsprogramm» muss neu grösstenteils für jede Firma  individuell zusammengestellt werden. Die bisherigen Schulungsanbieter müssen also ihre Qualifikation nachweisen und die Verantwortung, ihren Instruktor richtig auszuwählen, liegt neu bei den Firmen selbst.

«Die Verantwortung, ihren Instruktor richtig auszuwählen, liegt nach dem Bazl neu bei den Firmen selbst.»

Zusätzlich hat sich jede Firma, die Gefahrgut per Luftfracht transportiert, aktiv beim Bazl zu registrieren. Diese Deklarationspflicht geht im Laufe des Jahres 2023 auf die Firmen über.

Inwiefern muss auf eine neue Art und Weise geschult werden?

Mitarbeiter müssen für die neue Lage sensibilisiert werden, denn die Versender werden stärker in die Pflicht genommen. Ob im Lager, in der Verpackung oder in der Administration (Deklarationspflicht etc.) – alle Firmen müssen für ihre Mitarbeiter Schulungen ansetzen. Hier kommt z.B. ein Anbieter wie wir ins Spiel.

Wie sieht Ihr Portfolio aus?

Wir sind seit 2009 im Bereich Gefahrgut tätig, seit 2011 auch spezifisch für die Luftfracht. Das bedeutet, dass wir im Auftrag des Kunden vor Ort gefährliche Güter für den Transport vorbereiten, verpacken und deklarieren – sei es auf der Strasse, Schiene und in der See- und Luftfracht. Alle unsere Mitarbeiter sind an der Front ausgebildete Gefahrgutbeauftragte, etliche verfügen über Zusatzausbildungen in See- oder Luftfracht.

Was haben Sie anzubieten?

Wir entwickeln zur Zeit mit einigen Testkunden ein Schulungsprogramm, dass auf diese Neuerungen zugeschnitten ist. Den jeweils aktuellen Stand und weiterführende Informationen stellen wir auf einer eigenen Microsite bereit (www.gefahrgut-shop.ch/iata). Unsere Überlegungen haben wir gemeinsam mit dem Swiss Shippers’ Council abgestimmt, um die Bedürfnisse der Firmen entsprechend zu berücksichtigen.

 

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